Was macht die Psychosoziale Prozessbegleitung eigentlich?
In der Psychosozialen Prozessbegleitung wirst Du von einer Person begleitet, die sich besonders gut damit auskennt, was in einem Strafverfahren alles auf Dich zukommen kann.
Wir erklären Dir, wie ein Strafverfahren abläuft, was auf Dich zukommt und wer die Menschen sind, die mit Dir reden möchten.
Wir sind für Dich da und gehen mit Dir zusammen:
- zum Arzt oder zur Ärztin, wenn Du untersucht werden sollst
- zur Polizei, wenn Du erzählen sollst, was passiert ist
- zum Anwalt oder zur Anwältin, die Deine Rechte vor Gericht vertreten kann
- zur Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob es ein Gerichtsverfahren geben wird
- zum Gericht, wo ein Richter oder eine Richterin sitzt und entscheidet, was passieren soll
Ganz besonders wichtig und gut ist, dass Du bei der Psychosozialen Prozessbegleitung nicht erzählen musst, was Dir passiert ist!
Es ist sogar so, dass wir gar nicht wissen sollen, was Dir passiert ist, um Dich bestmöglich begleiten zu können.
Wir sind in allen Bereichen für Dich da, die durch die Straftat beeinträchtigt sind.
Wenn Du trotzdem gerne jemanden hättest, mit dem Du über das Erlebte reden kannst, dann suchen wir gemeinsam nach einer passenden Person.
Wir helfen Dir, damit Du Dich im Strafverfahren gut zurechtfinden kannst und damit Du so gut wie möglich auf alles vorbereitet bist.
DU BIST NICHT ALLEINE!