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Hinweise für Eltern und/oder Betreuer*innen

Die Psychosoziale Prozessbegleitung dient dazu, Opfern von schweren Straftaten eine Orientierung im Strafverfahren zu ermöglichen und um den Weg zu erleichtern.

Was wir leisten:

  • wir sind dazu da, um mit der Klientin offene Fragen aller Art in einem vertrauten Rahmen zu besprechen
  • wir unterstützen in allen Lebensbereichen, die von der Straftat beeinträchtigt worden sind
  • wir erläutern das gesamte Strafverfahren und erklären, wer die daran beteiligten Personen sind
  • wir klären über die Rechte und Pflichten von Opferzeugen auf
  • wir vermitteln zwischen allen Verfahrensbeteiligten und behalten den Überblick
  • wir bereiten umfassend auf die Hauptverhandlung vor
  • wir vermitteln bei Bedarf an andere Fachkräfte wie z. B. Therapeut*innen
  • wir begleiten zu den einzelnen Terminen, nehmen jedoch nicht an den Gesprächen teil, damit gewährleistet ist, dass wir an der Hauptverhandlung bei Gericht teilnehmen können

Welche Form der Unterstützung für die jeweilige Klientin in ihrer ganz individuellen Situation passend ist, entscheidet die Psychosoziale Prozessbegleiterin je nach Einzelfall.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Darüber hinaus ersetzt sie keine ggf. erforderliche Therapie oder Rechtsberatung.